Vorwarnung Hochwassergefahr
für Stadt und Lkr. Passau
ausgegeben am 28.08.2023, 13:02 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
gültig von 28.08.2023, 13:00 Uhr
bis 29.08.2030, 13:00 Uhr
Am Alpenrand und im Einzugsgebiet des Inns ist bis Dienstag ergiebiger Dauerregen vorhergesagt.
Die Lage ist weiterhin angespannt, die Prognosen wurden nach oben korrigiert.
Pegel Schärding/Inn: Überschreiten Meldestufe 3 für morgen Mittag möglich.
Pegel Passau Marienbrücke/Inn: Scheitel morgen oberhalb Meldestufe 2 erwartet.
Pegel Passau/Donau und Ilzstadt/Donau: Hochwasserscheitel oberhalb Meldestufe 4 im Laufe des Dienstagnachmittags möglich.
Diese Vorwarnung wird aktualisiert, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
Anzeige als PDF-Datei
Erläuterung Meldestufen
|
| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
Vorwarnung Hochwassergefahr
für Lkr. Deggendorf
ausgegeben am 28.08.2023, 12:47 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
gültig von 28.08.2023, 12:00 Uhr
bis 29.08.2030, 12:00 Uhr
Am Alpenrand und im Einzugsgebiet der Isar ist bis Dienstag ergiebiger Dauerregen vorhergesagt.
Sollten die vorhergesagten Niederschläge in der Größenordnung eintreten, wird am Pegel Plattling/Isar gegen Dienstagmittag Meldestufe 2 erreicht.
Diese Vorwarnung wird aktualisiert, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
Anzeige als PDF-Datei
Erläuterung Meldestufen
|
| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |