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Landkreisgrenzen
Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen
für Lkr. Berchtesgadener Land
ausgegeben am 28.08.2023, 17:11 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein
gültig von 28.08.2023, 17:00 Uhr
bis 29.08.2030, 17:00 Uhr
Die ergiebigen Dauerniederschläge im Einzugsgebiet der Sur und der kleinen Sur sowie der Salzach haben zu einem deutlichen Anstieg der entsprechenden Pegel geführt.
Am Pegel Brodhausen/Sur ist mit einem Erreichen des Meldebeginns (200cm) in Kürze zu rechnen.
Der Scheitel wird in den Abendstunden erwartet.
Am Pegel Laufen/Salzach ist mit Wasserständen im Bereich der Meldestufe 1 zu rechnen. Der Scheitel wird am Dienstag in den frühen Morgenstunden erwartet.
Bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen erfolgt eine entsprechende Aktualisierung.
Erläuterung Meldestufen


| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen
für Lkr. Altötting
ausgegeben am 28.08.2023, 17:05 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein
gültig von 28.08.2023, 17:00 Uhr
bis 29.08.2030, 17:00 Uhr
Die Dauerniederschläge über Südbayern und in den Alpen lassen die Pegelstände derzeit ansteigen. Am Inn ist mit deutlich erhöhten Wasserständen zu rechen. Der Scheitel für den Pegel Eschelbach/Inn wird für etwa morgen Mittag erwartet.
An der Salzach werden für den Pegel Burghausen Wasserstände im Bereich der Meldestufe 2 erwartet. Der Scheitel wird voraussichtlich morgen früh erreicht. Höhere Meldestufen werden derzeit nicht erwartet, können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da das Niederschlagsdargebot aktuell höher ausfällt, als vorhergesagt.
Bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen erfolgt eine entsprechende Aktualisierung.
Erläuterung Meldestufen


| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
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