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Landkreisgrenzen
Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen
für Lkr. Garmisch-Partenkirchen
ausgegeben am 28.08.2023, 16:41 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim
gültig von 28.08.2023, 16:40 Uhr
bis 29.08.2030, 11:00 Uhr
Die Dauerniederschläge mit Schwerpunkt am Alpenrand lassen die Pegelstände derzeit
ansteigen.
An den Pegeln Garmisch oberhalb und unterhalb der Partnach wurde die Meldestufe 1
unterschritten. Jedoch ist mit einem erneuten Erreichen der Meldestufe 1 in der Nacht zu rechnen.
Am Pegel Oberammergau/Ammer wird der Meldebeginn in der Nacht erneut überschritten.
Insbesondere an den kleineren Gewässern kann es innerhalb kurzer Zeit zu stark
ansteigenden Wasserständen mit Ausuferungen kommen. Diese sind nicht prognostizierbar.
Bitte die einschlägigen Warnungen des DWD beachten.
Bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen erfolgt eine entsprechende Aktualisierung.
Erläuterung Meldestufen


| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
Vorwarnung Hochwassergefahr
für Lkr. Weilheim-Schongau
ausgegeben am 28.08.2023, 15:27 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim
gültig von 28.08.2023, 15:30 Uhr
bis 29.08.2030, 10:00 Uhr
Die Dauerniederschläge mit Schwerpunkt am Alpenrand lassen die Pegelstände derzeit ansteigen.
Die Wasserstände an der Ammer steigen deutlich an. Über Nacht (von 28.08 auf 29.08) kann ein Erreichen der Meldestufe 1 am Pegel Peißenberg/Ammer sowie am Pegel Weilheim/Ammer nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere an kleinen Gewässern kann es innerhalb kurzer Zeit zu stark ansteigenden Wasserständen mit Ausuferungen kommen. Diese sind nicht prognostizierbar. Bitte beachten Sie die einschlägigen Warnungen des DWD.
Die weitere Entwicklung wird intensiv beobachtet. Sollten sich Änderungen ergeben, wird die Vorwarnung aktualisiert bzw. eine entsprechende Warnung eingestellt.
Erläuterung Meldestufen


| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen
für Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen
ausgegeben am 28.08.2023, 15:40 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim
gültig von 28.08.2023, 15:40 Uhr
bis 29.08.2030, 11:00 Uhr
Die Dauerniederschläge mit Schwerpunkt am Alpenrand lassen die Pegelstände derzeit ansteigen.
Am Pegel Lenggries/Isar wird voraussichtlich heute Abend die Meldestufe 1 erreicht.
Am Pegel Beuerberg/Loisach wird heute Abend mit dem Erreichen der Meldestufe 1 gerechnet.
Am Pegel Kochel/Loisach wird voraussichtlich morgen Vormittag die Meldestufe 1 erreicht.
Höhere Meldestufen werden derzeit nicht erwartet, können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Insbesondere an kleinen Gewässern kann es innerhalb kurzer Zeit zu stark ansteigenden Wasserständen mit Ausuferungen kommen. Diese sind nicht prognostizierbar. Bitte beachten Sie die einschlägigen Warnungen des DWD.
Die weitere Entwicklung wird intensiv beobachtet. Sollten sich Änderungen ergeben, wird die Vorwarnung aktualisiert bzw. eine entsprechende Warnung eingestellt.
Erläuterung Meldestufen


| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
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